Spitzensportförderung im BMI
Spitzensportförderung im BMI ist als duales Förderungssystem aufgebaut und verbindet eine nachhaltige Berufsausbildung mit der Möglichkeit, Sport professionell auszuüben. Spitzensportlerinnen und – sportlern wird einerseits eine fundierte Berufsausbildung und damit gleichzeitig eine soziale Absicherung abseits der sportlichen Karriere geboten, andererseits werden ihnen Förderungen für Training, Vorbereitungszeiten und Wettkämpfe gewährt.
Im Gegenzug präsentieren die Athletinnen und Athleten die Marke Polizei innen- und außenwirksam und vertreten dadurch das Bild einer leistungsstarken Polizei in Österreich.
Weiteres verpflichten sich Spitzensportlerinnen und -sportler
- zur Teilnahme bei offiziellen Anlässen (Ministerempfang, Veranstaltungen) und Kampagnen des BMI
- zum sichtbaren und medienwirksamen Anbringen des Polizei-Sport-Logos bei öffentlichen Auftritten
- zum aktiven Mitwirken am Median- und Social Media-Konzept des BMI
- sowie zur Teilnahme an Sportmeisterschaften der Exekutive.
Aufnahmekriterien
Voraussetzungen für die Aufnahme in den BMI-Spitzensportkader
- Positiv absolviertes polizeiliches Aufnahmeverfahren
- Mitgliedschaft im nationalen Kader (A-, B- oder vergleichbarer Kader) einer vom BMI geförderten Sportart
- Erbringen der sportlichen Leistungen nach den BMI-Einstufungsrichtlinien
- Prognose der sportlichen Leistungsfähigkeit und -entwicklung
- Identifikation der Sportlerin oder des Sportlers mit der Exekutive
Gefördert werden besonders Einzelsportarten der Olympischen Spiele, Disziplinen mit Affinität zur Exekutive sowie Disziplinen mit hohem Ansehen und Interesse in der Bevölkerung. Der Nachwuchsförderung wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Nähere Informationen findet ihr unter folgendem Link: Spitzensportförderung BMI