Rollsport Austria bietet seinen Mitgliedervereinen einen Leihbus zu günstigen Konditionen. Vereine, die für einen Wettkampf oder Materialtransport ein großes Fahrzeug benötigen, können den Rollsport Austria Bus leihen. Dieser wird über die Geschäftsstelle der Rollsport Austria vergeben und kann im Rahmen der Betriebszeiten im BLZ Stegersbach übernommen und zurückgegeben werden. (Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo + Do 14-17 Uhr)
Verleihungsbedingungen
- Der Rollsport Austria Bus wird grundsätzlich nur an Mitgliedervereine verliehen, gegen die keine offenen Forderungen seitens der Rollsport Austria bestehen.
- Der/Die Fahrer: in muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen auch vor Übernahme des Fahrzeuges mit dem satzungsgemäß unterfertigten Verleihformular der Rollsport Austria vorweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen ist eine Übernahme des Fahrzeuges nicht möglich.
- Die Leihgebühr für den Bus beträgt € 25,- pro Tag.
- Der Bus kann nur im Rahmen der Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8-12 Uhr
Montag + Donnerstag: 14-17 Uhr übernommen und zurückgegeben werden.
Bei Übernahme außerhalb der Öffnungszeiten ist dies vorab mit der Rollsport Austria zu klären.
Der/Die Ausleiher: in ist verpflichtet, das Fahrzeug beim BLZ Stegersbach zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Ansonsten wird auf Kosten des Ausleihers ein Zuschlag verrechnet.
- Verwaltungsstrafen und Lenker-Anonym Strafverfügungen werden dem/der Ausleiher: in in Rechnung gestellt inkl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,-.
- Die Reservierung des Busses ist erst mit dem Eingang der vereinbarten Leihgebühren auf dem Konto der Rollsport Austria verbindlich. Die Zahlung hat daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
- Der/Die Fahrer: in ist verpflichtet, sich über die Behandlung und Führung dieses Fahrzeuges eingehend unterrichten zu lassen. Im Fahrzeug selbst gilt ABSOLUTES RAUCHVERBOT!
- Sämtliche Fahrten sind unter Angabe der folgenden Daten in das Fahrtenbuch einzutragen:
- Datum
- Uhrzeit Abfahrt und Uhrzeit Ankunft
- Kilometerstand Abfahrt und Kilometerstand Ankunft
- Gefahrene Route
- Für z.B. Bruchschäden (an Fron-, Seiten- und Heckscheiben ohne Rücksicht auf die Schadensursache), bei Parkschäden (Kollision mit einem unbenannten Kfz), Vandalismusschäden (mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen) und bei Unfallschäden (Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden) haftet der/die Ausleiher: in Der/Die Ausleiher: in haftet in jedem Fall für Diebstähle und Schäden, die grob fahrlässig, vorsätzlich oder unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen herbeigeführt wurden. Schäden und Diebstähle sind unverzüglich der Rollsport Austria zu melden. Allfällige Selbstbehalte bei Versicherungsreklamationen sind vom/von der Verursacher: in zu übernehmen.
- Der/Die Ausleiherin verpflichtet sich, jede Beschädigung oder Unregelmäßigkeit am Fahrzeug bei der Rückgabe der Rollsport Austria zu melden und den im Fahrzeug aufliegenden Schadensbericht vollständig auszufüllen.
- Rollsport Austria behält sich vor, Reservierungen bis zu einem Monat vor dem gebuchten Termin ohne Angabe von Gründen stornieren zu können und haftet dafür nicht. Auch bei Reservierungsausfällen durch unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Unfälle oder Reparaturen ist Rollsport Austria nicht haftbar.
Konditionen
Pro Tag | € 25 |
Kosten Reinigung (wenn verschmutzt) | Tatsächlicher Aufwand |
Auftanken (wenn Bus nicht vollgetankt retour) | Tatsächlicher Aufwand |
Anonymverfügung/Strafen | Strafbetrag |
Administrativer Zugschlag | je € 20 |
Selbstbehalt Versicherung pro Schadensfall | allfällige Selbstbehalte sind vom/von der Verursacher: in zu übernehmen |
Reservierungsanfragen können an folgende Mailadresse gestellt werden: oersv(at)oersv.at